Eine Futterkranzprobe entnehmen Veterinärmediziner und vom Veterinäramt beauftragte Bienensachverständige, dazu wird bei jedem Volk etwa ein Esslöffel Honig von einer Brutwabe entnommen. Die Probe wird zur Untersuchung auf die Amerikanische Faulbrut eingeschickt. Man benötigt das Ergebnis auch für eine Seuchenfreiheitsbescheinigung (bzw. ein Gesundheitszeugnis), wenn Völker verkauft werden sollen oder wenn der Standort verändert wird. Diese sollte nicht älter als 9 Monate sein. Die Bienensachverständigen des Imkervereins Rurtal e.V. können wegen der Probenentnahme angesprochen werden, die Anfahrt eines Bienenstandes durch die BSV kann mit Kosten verbunden sein.
Die Prüfergebnisse werden mit einem formlosen Antrag an das Veterinäramt gesendet, nach Zahlung von 30 Euro erhält man die Seuchenfreiheitsbescheinigung. Mit dieser kann man Völker verkaufen, oder außerhalb des Kreises aufstellen.
Die Probenentnahme kann auch selber durchgeführt und an ein Labor geschickt werden, dann kann beim Veterinäramt allerdings keine Seuchenfreiheitsbescheinigung beantragt werden.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Seuchenerkrankung der Bienen, Menschen können nicht befallen werden. Übertragen wird sie z.B. durch Honigreste in offenen Glascontainern, Räuberei und Füttern mit verseuchtem Honig.
Die Brut wird durch ein sporenbildendes Bakterium befallen, es kann in den Brutzellen eine gummiartige, fadenziehende Masse entstehen, die durch Augenschein, die Streichholzprobe und weitere Untersuchungen von Veterinären und Bienensachverständigen festgestellt werden kann.
Völker sollten, um die Verbreitung zu verhindern, nur mit Seuchenfreiheitsbescheinigung (Gesundheitszeugnis) verkauft werden.
Die Bienenvölker eines befallenen Standes dürfen nicht mehr den Standort verlassen.
Bei klinischem Befund wird ein Sperrbezirk eingerichtet, der auch die Umgebung betrifft, dieser wird erst wieder aufgehoben, wenn alle Futterkranzproben faulbrutfrei sind.
Bei einer Sanierung werden die Beuten aus Holz und die mit den Bienen in Kontakt kommenden Gegenstände (z.B. Stockmeißel) zur Desinfizierung ausgeflämmt, nach Abkehren alle Waben entnommen und als Seuchenwachs in einer Müllverbrennungsanlage vernichtet. Styroporbeuten werden gründlich gereinigt und in einem großen Behälter in kochender Natronlauge desinfiziert. Der Kunstschwarm wird nach einer Hungerphase, damit die Sporen verschwunden sind, auf Mittelwände gesetzt und wie ein Schwarm behandelt. Nach mehreren Wochen erfolgt eine Überprüfung der Sporenbelastung.
Im Kreis Düren steht ein Bienen-Gesundheitsmobil für die Sanierung bereit, das ist ein PKW-Anhänger mit allen Materialien, z.B. ein großer Kessel für die Beutendesinfektion, die für die Behandlung der Amerkanischen Faulbrut benötigt werden.
Die Anschaffung erfolgte über die Tierseuchenkasse und das Landwirtschaftministerium.
Über das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz und die beauftragten Bienensachverständigen kann das Gesundheitsmobil zum Einsatz kommen.
Unter „Formulare/ Richtlinien“ finden Sie die Bienenseuchenverordnung.